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‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor Ramadan, ausgenommen ist derjenige, der für gewöhnlich fastet; er soll sein Fasten fortführen.‘“
‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor Ramadan, ausgenommen ist derjenige, der für gewöhnlich fastet; er soll sein Fasten fortführen.‘“
Über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor Ramadan, ausgenommen ist derjenige, der für gewöhnlich fastet; er soll sein Fasten fortführen.‘“
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Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte den Muslimen, einen oder zwei Tage vor Ramadan zu fasten, mit der Absicht, sich auf Ramadan vorzubereiten; denn die Verpflichtung des Fastens im Ramadan ist abhängig von der Sichtung des Neumondes und es besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Anstrengungen. Es sei denn, jemand pflegt ein bestimmtes Fasten, wie das Fasten eines Tages und das Fastenbrechen am nächsten Tag oder das Fasten am Montag oder Donnerstag, und es fällt auf diese Tage, dann soll er es fasten. Dies gehört jedoch nicht zur Vorbereitung auf Ramadan. Dazu zählen auch verpflichtende Fastenarten wie das Nachholen von verpassten Fastentagen und das Fasten aufgrund eines Gelübdes.فوائد الحديث
Das Verbot von Überanstrengung und die Verpflichtung, die Anbetung so zu bewahren, wie sie vorgeschrieben wurde, ohne etwas hinzuzufügen oder wegzulassen.
Zu der Weisheit darin - und Allah weiß es am besten - gehört die Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Handlungen der Anbetung sowie die Vorbereitung auf Ramadan mit Energie und Verlangen, sodass das Fasten ein Symbol für diesen gesegneten Monat ist, durch das er ausgezeichnet wird.
